Nutztiere

Richtlinien zum Trockenstellen

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Seit Inkratftreten der neuen Tierarzneimittelverordnung gelten auch neue Richtlinien in Bezug auf das Trockenstellen von Kühen.

Über den link unten haben wir Ihnen die neusten Erkenntnisse zusammengefasst und stellen Ihnen einen Leitfaden zum Trockenstellen zur Verfügung.

Richtlinie Trockensteller

Medikamentenabgabe bei Nutztieren

Gunter Wiese No Comments

Neue Regelung betreffend Medikamentenabgabe

Am 1.4.2016 ist die neue TAMV in Kraft getreten, welche folgende Änderungen mit sich bringt:

  • Keine Abgabe auf Vorrat von bestimmten Antibiotika: Diese Antibiotika dürfen nur noch nach vorhergegangenem Besuch und nur für die Nachbehandlung abgegeben werden.
  • Medikamente zum Trockenstellen dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden, sondern nur für den aktuellen Gebrauch. Eine bakteriologische Untersuchung wird vorgeschlagen, ist aber nicht zwingend.

Bei Fragen zu diesen neuen Regelungen stehen wir Ihnen stets zur Verfügung.


 


 

BVM-MD

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Die aktuellsten Informationen über den Stand der Ausrottung von BVD und das Vorgehen bei der Probenentnahme erhalten Sie unter folgendem link.

Was läuft 2013? Eine Zusammenfassung vom Bundesamt für Veterinärwesen:

Seit 2008 beschäftigt die BVD-Ausrottung Züchter und Tierärzteschaft. Das Testen aller Rinder und neugeborenen Kälber war mit grossem Aufwand verbunden. Heute könnte man meinen, dass BVD endgültig aus den Schweizer Tierbeständen verbannt ist. Das Ausrottungsprogramm ist tatsächlich sehr erfolgreich. Die Krankheit ist jedoch noch nicht ausgerottet. Deshalb der Appell an alle Züchter, Züchterinnen, Tierärzte und Tierärztinnen: Bleiben Sie wachsam!

Sperren einhalten – sie sind länger

Verkaufen Sie Ihre Kälber erst, wenn die Testresultate vorliegen. Kaufen Sie keine Tiere, wenn sie ihren BVD-Status nicht kennen. Die Sperren sind die wichtigste Massnahme, um zu verhindern, dass sich das Virus verbreitet und weitere Tiere ansteckt.
Seit 2011 gelten für die Sperren verschärfte Vorschriften. Wenn in einem Betrieb ein PI-Tier nachgewiesen wird, ist dieser Betrieb bis 2 Wochen nach der Schlachtung des PI-Tieres gesperrt.
Die meisten Jungrinder sind aufgrund des Ausrottungsprogramms nicht mehr immun gegen BVD. Sie können sich also im Kontakt mit einem PI-Tier anstecken, das Virus ein paar Tage in sich tragen und dann genesen. Damit diese Rinder das Virus in den wenigen Tagen nicht in andere Betriebe einschleppen, wird die Sperre um zwei Wochen verlängert. Trächtige Kühe bleiben wie bisher bis zum Abkalben gesperrt.

Tiere beobachten, auf Aborte reagieren

Vielleicht ist BVD in Ihrem Betrieb nur noch eine böse Erinnerung. Doch solange das Virus in der Schweiz nicht ausgerottet ist, kann es auch bei Ihnen wieder eingeschleppt werden. Seien Sie deshalb wachsam und beobachten Sie Ihre Tiere genau! Ein schwaches Kalb? Fruchtbarkeitsprobleme? Viele Aborte? Es könnte BVD sein. Lassen Sie Ihre Tiere auf BVD testen! Nur wenn auch 2013 alle Beteiligten aktiv mithelfen, kann es gelingen, BVD endgültig auszurotten.

Gesperrte Kühe zum Abkalben isolieren

Falls Sie ein PI-Tier in Ihrem Betrieb hatten, sind sofort auch die trächtigen Kühe bis zum Abkalben gesperrt. Zum Abkalben müssen die betroffenen Kühe von den anderen Tieren getrennt werden. Denn kommt es zur Geburt eines PI-Tieres, ist das Virus überall: Nicht nur das Kalb selbst ist ansteckend, sondern auch die Nachgeburt, das Blut und das Fruchtwasser. Wenn Sie die Kühe zum Abkalben isolieren und sich an die Hygienemassnahmen halten, verhindern Sie die Übertragung des Virus.

Vorsicht beim Kauf

Kaufen Sie nur BVD-getestete Rinder aus BVD-freien Betrieben zu. Informieren Sie sich über den BVD Status des Rindes und seines Herkunftsbetriebes auf der Tierverkehrsdatenbank TVD.

Kälber

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Enthornen von Kälbern im eigenen Bestand

3-10-1-im-pic_190px-8670Kälber dürfen vom Tierbesitzer nur noch selber enthornt werden, wenn dieser einen Kurs besucht hat. Danach muss der Eingriff an 5 Tieren zusammen mit dem Bestandestierarzt geübt werden.n Der Bestandestierarzt macht dann eine Meldung an den Kantonstierarzt über die absolvierten zwei Stufen dieser Ausbildung. Der Kantonstierarzt überprüft die Landwirte dann periodisch.

Die Enthornung der Kälber muss spätestens bis zum Alter von drei Wochen erfolgt sein. Wenn dieser Kurs nicht besucht wurde, dürfen keine Narkosemittel und andere Anästhetika abgegeben werden.

Kastration „Gümmele“

Das Vorgehen entspricht dem der Enthornung. Die Kastration muss bis zum Alter von zwei Wochen erfolgt sein

Stiere, KB

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Wir besamen mit Stieren von Select Star. Unter diesem link gelangen Sie auf die Homepage von Select Star.

Unter Stierenliste können sie eine aktuelle Liste der verfügbaren Stiere herunterladen.

Wünschen Sie einen Stier, der nicht auf der Liste ist, oder einen Stier einer anderen Besamungsorganisation kontaktieren Sie uns unter:

info@tierarzt-wiese.ch

Tierschutzgesetzgebung 2013

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Am 1.9.2013 treten neue Tierschutzvorschriften in Kraft. Unter folgenden link können Sie die wichtigsten Änderungen als pdf-Datei herunterladen.

Kalb im Stall

FTVP

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Fachtechnisch Verantwortliche Person (FTVP)

Ab dem 1.1.06 müssen alle Besitzer, welche mittels einer betriebseigenen technischen Anlage Medizinalfutter verabreichen wollen, einen Vertrag mit einer FTVP haben.
Als technische Anlage gelten z.B. Kälbermilchautomaten, Suppenfütterungsanlagen, Breifutterautomaten, etc.
Der Vertrag mit einer FTVP (in der Regel der Bestandestierarzt) regelt den Gebrauch, die Reinigung und Kontrolle der Anlage. Folgende Dokumente sollten vorliegen: Betriebsanleitung, Reinigungsanleitung, Eignungsprotokoll (erstellt die FTVP).

Wichtig: Der Gebrauch der technischen Anlage ohne Medizinalfutter unterliegt keinem Vertrag.