22
Juli
2016
Seit Inkratftreten der neuen Tierarzneimittelverordnung gelten auch neue Richtlinien in Bezug auf das Trockenstellen von Kühen.
Über den link unten haben wir Ihnen die neusten Erkenntnisse zusammengefasst und stellen Ihnen einen Leitfaden zum Trockenstellen zur Verfügung.
Richtlinie Trockensteller
22
Apr.
2016
Neue Regelung betreffend Medikamentenabgabe
Am 1.4.2016 ist die neue TAMV in Kraft getreten, welche folgende Änderungen mit sich bringt:
- Keine Abgabe auf Vorrat von bestimmten Antibiotika: Diese Antibiotika dürfen nur noch nach vorhergegangenem Besuch und nur für die Nachbehandlung abgegeben werden.
- Medikamente zum Trockenstellen dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden, sondern nur für den aktuellen Gebrauch. Eine bakteriologische Untersuchung wird vorgeschlagen, ist aber nicht zwingend.
Bei Fragen zu diesen neuen Regelungen stehen wir Ihnen stets zur Verfügung.
1
Jan.
2006
Fachtechnisch Verantwortliche Person (FTVP)
Ab dem 1.1.06 müssen alle Besitzer, welche mittels einer betriebseigenen technischen Anlage Medizinalfutter verabreichen wollen, einen Vertrag mit einer FTVP haben.
Als technische Anlage gelten z.B. Kälbermilchautomaten, Suppenfütterungsanlagen, Breifutterautomaten, etc.
Der Vertrag mit einer FTVP (in der Regel der Bestandestierarzt) regelt den Gebrauch, die Reinigung und Kontrolle der Anlage. Folgende Dokumente sollten vorliegen: Betriebsanleitung, Reinigungsanleitung, Eignungsprotokoll (erstellt die FTVP).
Wichtig: Der Gebrauch der technischen Anlage ohne Medizinalfutter unterliegt keinem Vertrag.