Fachtechnisch Verantwortliche Person (FTVP)

Ab dem 1.1.06 müssen alle Besitzer, welche mittels einer betriebseigenen technischen Anlage Medizinalfutter verabreichen wollen, einen Vertrag mit einer FTVP haben.
Als technische Anlage gelten z.B. Kälbermilchautomaten, Suppenfütterungsanlagen, Breifutterautomaten, etc.
Der Vertrag mit einer FTVP (in der Regel der Bestandestierarzt) regelt den Gebrauch, die Reinigung und Kontrolle der Anlage. Folgende Dokumente sollten vorliegen: Betriebsanleitung, Reinigungsanleitung, Eignungsprotokoll (erstellt die FTVP).

Wichtig: Der Gebrauch der technischen Anlage ohne Medizinalfutter unterliegt keinem Vertrag.

 

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