Enthornen von Kälbern im eigenen Bestand
Kälber dürfen vom Tierbesitzer nur noch selber enthornt werden, wenn dieser einen Kurs besucht hat. Danach muss der Eingriff an 5 Tieren zusammen mit dem Bestandestierarzt geübt werden.n Der Bestandestierarzt macht dann eine Meldung an den Kantonstierarzt über die absolvierten zwei Stufen dieser Ausbildung. Der Kantonstierarzt überprüft die Landwirte dann periodisch.
Die Enthornung der Kälber muss spätestens bis zum Alter von drei Wochen erfolgt sein. Wenn dieser Kurs nicht besucht wurde, dürfen keine Narkosemittel und andere Anästhetika abgegeben werden.
Kastration „Gümmele“
Das Vorgehen entspricht dem der Enthornung. Die Kastration muss bis zum Alter von zwei Wochen erfolgt sein