Neue Regelung betreffend Medikamentenabgabe

Am 1.4.2016 ist die neue TAMV in Kraft getreten, welche folgende Änderungen mit sich bringt:

  • Keine Abgabe auf Vorrat von bestimmten Antibiotika: Diese Antibiotika dürfen nur noch nach vorhergegangenem Besuch und nur für die Nachbehandlung abgegeben werden.
  • Medikamente zum Trockenstellen dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden, sondern nur für den aktuellen Gebrauch. Eine bakteriologische Untersuchung wird vorgeschlagen, ist aber nicht zwingend.

Bei Fragen zu diesen neuen Regelungen stehen wir Ihnen stets zur Verfügung.


 


 

Comments Are Closed!!!